Dekontaminierungserklärung

Bei der Rücklieferung von Geräten für Servicearbeiten etc. ist auf jeden Fall die ausgefüllte Dekontaminierungserklärung beizufügen.

Diese ist immer AUSSEN an der Warenversendung mit den Warenbegleitpapieren anzubringen. Sollte bei Wareneingang keine Dekontaminierungserklärung vorliegen, verbleibt das Paket so lange ungeöffnet in unserem Sperrlager, bis das Dokument nachgereicht wird.


   Sicherheitsinformationen für die Rücksendung von kontaminierten Geräten und Komponenten

   Safety information for the return of contaminated instruments and components


Technische Änderungen und Ausführungsänderungen vorbehalten!