Bei der Rücklieferung von Geräten für Servicearbeiten etc. ist auf jeden Fall
die ausgefüllte Dekontaminierungserklärung beizufügen.
Diese ist immer AUSSEN an der Warenversendung mit den Warenbegleitpapieren
anzubringen. Sollte bei Wareneingang keine Dekontaminierungserklärung vorliegen,
verbleibt das Paket so lange ungeöffnet in unserem Sperrlager, bis das Dokument
nachgereicht wird.
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Technische Änderungen und Ausführungsänderungen vorbehalten!